1920
wurde die historische Region Schleswig als Folge der beiden Volksabstimmungen
im Februar und März geteilt. Hintergrund der Abstimmungen war die Bestimmung
des Friedensvertrages von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg: Ausgangspunkt
der Plebiszite u. a. in Schleswig war das Prinzip des nationalen Selbstbestimmungsrechts.
Verkürzt gesagt sollte den Bevölkerungen in national gemischten Grenzgebieten
die Möglichkeit gegeben werden, durch Abstimmungen selbst zu entscheiden, welchem
Land sie sich anschließen wollten. Die Stimmenmehrheit im Abstimmungsgebiet
bestimmte dann auch, welchem Staat dieses Gebiet zufallen sollte.
In der ersten Zone, die mit dem heutigen Syddanmark identisch ist,
stimmten am 10. Februar 1920 75 Prozent für die Vereinigung mit Dänemark,
während 25 Prozent bei Deutschland verbleiben wollten. Es gab örtlich sehr große
Unterschiede, beispielsweise eine klare deutsche Mehrheit in den Städten
Tondern, Apenrade und Sonderburg sowie in einer Reihe von Gemeinden im südlichen
Teil der Abstimmungszone. In der zweiten Zone, die Flensburg und den Bereich bis
einschließlich der nordfriesischen Inseln Sylt, Amrum und Föhr umfasste, zeigte
das Plebiszit vom 14. März 1920 eine noch deutlichere Mehrheit für Deutschland.
Hier entschieden sich 80 Prozent für den Verbleib bei Deutschland, während sich
20 Prozent eine Vereinigung mit Dänemark wünschten. Das Ergebnis war eine
Teilung des historischen Gebietes Sønderjylland - Schleswig. Trotz späterer
Versuche einer Änderung ist diese Grenzziehung noch heute gültig.