Die Volksabstimmungen 1920

1920 wurde die historische Region Schleswig als Folge der beiden Volksabstimmungen im Februar und März geteilt. Hintergrund der Abstimmungen war die Bestimmung des Friedensvertrages von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg: Ausgangspunkt der Plebiszite u. a. in Schleswig war das Prinzip des nationalen Selbstbestimmungsrechts. Verkürzt gesagt sollte den Bevölkerungen in national gemischten Grenzgebieten die Möglichkeit gegeben werden, durch Abstimmungen selbst zu entscheiden, welchem Land sie sich anschließen wollten. Die Stimmenmehrheit im Abstimmungsgebiet bestimmte dann auch, welchem Staat dieses Gebiet zufallen sollte.
In der ersten Zone, die mit dem heutigen Syddanmark identisch ist, stimmten am 10. Februar 1920 75 Prozent für die Vereinigung mit Dänemark, während 25 Prozent bei Deutschland verbleiben wollten. Es gab örtlich sehr große Unterschiede, beispielsweise eine klare deutsche Mehrheit in den Städten Tondern, Apenrade und Sonderburg sowie in einer Reihe von Gemeinden im südlichen Teil der Abstimmungszone. In der zweiten Zone, die Flensburg und den Bereich bis einschließlich der nordfriesischen Inseln Sylt, Amrum und Föhr umfasste, zeigte das Plebiszit vom 14. März 1920 eine noch deutlichere Mehrheit für Deutschland. Hier entschieden sich 80 Prozent für den Verbleib bei Deutschland, während sich 20 Prozent eine Vereinigung mit Dänemark wünschten. Das Ergebnis war eine Teilung des historischen Gebietes Sønderjylland - Schleswig. Trotz späterer Versuche einer Änderung ist diese Grenzziehung noch heute gültig.