1721
wurden die gottorfschen Besitzungen in Schleswig in die dänische Monarchie eingegliedert.
Schleswig war also wieder geeint und wurde zu einem Teil des dänischen Gesamtstaates,
der das Königreich, die Herzogtümer, die überseeischen Besitzungen und bis 1814
auch Norwegen umfasste. Der dänische Gesamtstaat wurde durch einen besonderen
Gesamtstaat-Patriotismus zusammengehalten, in dem sich das Bürgertum und die
Verwaltung nicht mit dem Volk, der Sprache und der Kultur identifizierte, sondern
mit dem König, der Gesetzgebung, dem Staat und seinen Institutionen. Außerhalb
der Städte und in den Kreisen außerhalb der Eliten trat dieser Patriotismus
allerdings nur vereinzelt auf.