Die Zeit des Gesamtstaats

1721 wurden die gottorfschen Besitzungen in Schleswig in die dänische Monarchie eingegliedert. Schleswig war also wieder geeint und wurde zu einem Teil des dänischen Gesamtstaates, der das Königreich, die Herzogtümer, die überseeischen Besitzungen und bis 1814 auch Norwegen umfasste. Der dänische Gesamtstaat wurde durch einen besonderen Gesamtstaat-Patriotismus zusammengehalten, in dem sich das Bürgertum und die Verwaltung nicht mit dem Volk, der Sprache und der Kultur identifizierte, sondern mit dem König, der Gesetzgebung, dem Staat und seinen Institutionen. Außerhalb der Städte und in den Kreisen außerhalb der Eliten trat dieser Patriotismus allerdings nur vereinzelt auf.